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Willkommen auf der Homepage der CSP-Schweiz
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Die Babyboom-Generation kommt in die Jahre. Die Auseinandersetzung mit dem kommenden Altersboom darf nicht aufgeschoben werden. In Abrbeitsgruppen und Vorstandsarbeit wird die CSP diesen themenkreis im zweiten Halbjahr 2008 aufarbeiten.
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Meinungen
Nein zu willkürlichen Einbürgerungen
Das Problem ist seit vielen Jahren bekannt: Im Jahre 2000 wurden bei der berühmten Urnenabstimmung von Emmen ausschliesslich Gesuche von Personen italienischer Herkunft angenommen, während Einwohner-Innen jugoslawischer, ungarischer oder türkischer Herkunft keine Chance auf Einbürgerung erhielten.
Im Jahr 2003 sprach das Bundesgericht – als Antwort auf den Fall Emmen - ein Verbot von Urnenabstimmungen bei Einbür-gerungverfahren aus. Im gleichen Urteil verlangte das Gericht ein Rekursrecht gegen negative Einbürgerungs-entscheide.
Die vorliegende Initiative der SVP verlangt nun, dass die Gemeinden autonom bestimmen dürfen, welches Organ das Gemeindebürgerrecht erteilt. Konkret würden auch Einbürgerungen an der Urne wieder zugelassen werden. Gleichzeitig soll eine Beschwerdemöglichkeit bei negativen Entscheiden ausge-schlossen werden.
Sowohl der Ständerat- als auch der Nationalrat lehnen diese Initiative klar ab, und zwar aus folgenden Gründen:
- In der Schweiz muss garantiert sein, dass niemand willkürlich und diskriminierend behandelt wird. Wer kein Recht auf rechtliches Gehör mehr hat, wer also einen negativen Entscheid nicht anfechten kann, wird automatisch der Willkür ausgesetzt. Dies ist aus rechtsstaatlicher und aus liberaler Sicht unhaltbar! Die Erteilung des Bürgerrechts ist nicht das Gleiche wie eine Einzonung. Die Frage, wo wir unsere politischen Rechte ausüben, ist nichts Nebensächliches. Deshalb dürfen wir gerade in der Frage der Einbürgerung der Willkür keinen Platz lassen.
- Die Initiative will eine Einbürgerung zu einem rein politischen Akt machen und das geltende Recht ausschalten. Je direkter eine Demokratie aber ist, umso mehr muss sie sich an rechtsstaatliche Prinzipien halten. Schliesslich hat sich unser Volk seine Verfassung selber gegeben. Alle Instanzen, die etwas zu sagen haben, müssen sich an die Verfassung halten.
- Die föderalistische Problematik: Die Einbürgerungsinitiative schlägt eine zentralistische Lösung vor, indem sie den Kantonen Kompetenzen wegnimmt (Bundesvogt!). Mit der Regelung des Einbürgerungsverfahrens auf Verfassungsstufe greift die Initiative in das Organisationsrecht der Kantone ein: Eine unstatthafte Einmischung in Kantonskompetenzen.
Das Bundesgericht hat das Recht im Urteil von 2003 nicht geändert: Es wurde lediglich unsere geltende Verfassung auf Entscheide angewandt, welche über Einzelpersonen im Einzelfall gefällt worden waren. Es gibt kein Grundrecht auf Einbürgerung. Aber es gibt ein Grundrecht, nicht willkürlich behandelt und nicht diskriminiert zu werden. Deshalb: Nein zur Einbürgerungsinitiative.
Barbara Schmid-Federer
Nationalrätin CVP, Männedorf ZH
Der rote Pass ist ein Symbol, auf das wir alle stolz sind. Schweizerin oder Schweizer ist man durch Vererbung, selten durch Einbürgerung. Wer als Ausländer geboren ist und zudem noch einen fremd klingenden Namen hat, hat es schwer in unserem Land.
In anderen Ländern ist die Erteilung der Staatsbürgerschaft und die Beteiligung an den politischen Rechten und Pflichten viel einfacher geregelt und weniger emotional.
Die Einbürgerungen sollen in den Gemeinden vorgenommen werden. Dies entspricht unserem Staatsverständnis. Ich selber war 19 Jahre im Gemeinderat der Stadt Zürich. Wir haben viermal im Jahr Hunderte von Personen eingebürgert, nach einem rechtsstaatlichen Verfahren. Dies ist für eine Stadt von mehr als 350'000 Einwohnern verhältnismässig. Geprüft wurden die Gesuche durch die Bürgerrechtsabteilung und nachher durch eine Kommission des Gemeinderates, der Legislative. Nun soll in Zürich die Einbürgerung allenfalls an die Verwaltung und Exekutive delegiert werden. Eine Lösung, die effizienter ist und de facto kaum etwas ändern würde.
In der Schweiz haben wir rund 2760 Gemeinden. Nach der SVP sollen diese endgültig über das Schicksal der Einbürgerungswilligen entscheiden. Dies ist bereits eine eigenartige Auffassung. Denn der Neu-Schweizer aus Zürich oder Genf hat nach erfolgter Einbürgerung die selben Rechte - in jeder Gemeinde der Schweiz. Darauf sind wir stolz. Wenn also einzelne Gemeinden versuchen, die Schweiz vor Ausländern zu bewahren, ist dies eine Illusion. Dies ist der erste Trugschluss. Viel bedenklicher sind aber Volksinitiativen, die Verfassungsänderungen oder Gesetzesänderungen in einem Schnellschuss beantragen, aus Verärgerung über einen Entscheid des höchsten Gerichtes in Lausanne. Dies ist für ein Land, welches stolz auf seine
Institutionen und seinen Rechtsstaat ist, höchst bedenklich. Die SVP-Initiative ist ungerecht, unsinnig und populistisch. Sie muss klar abgelehnt werden.
Kathy Riklin
Nationalrätin CVP, Zürich
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