k.

 

 

 

 

Der Generationenvertrag sichert den Pensionierten mit Lohnprozenten der aktiven Bevölkerung und mit Steuergeldern aller einen würdevollen Lebensabend.

Dieser Vertrag darf nicht losgelöst von der finanziellen Situation der jüngeren Generationen, vor allem der Familien, betrachtet werden. Ihre Kinder werden das Rückgrat unserer Gesellschaft sein und ihrerseits das Alter der nächsten Generation sichern. Darum ist die finanzielle Stabilität der Familien genauso wichtig wie die des Alters.

Die CSP steht zum „Drei-Säulen-Prinzip“: AHV, berufliche Vorsorge (BVG) und privates Sparen (3a). Die AHV muss so gestärkt werden, dass sie im Normalfall die Existenz einer betagten Person sichert. Ergänzungsleistungen gehören zur AHV. Sie sind kein „Almosen“ sondern das gute Recht zur Existenzsicherung für finanzschwache Personen und Früh-Pensionierte. Gelder aus der Säule 3a sollen bereits den Familien für nachhaltige Projekte (Ausbildung der Kinder, Weiterbildung) bereitstehen.

 Die Flexibilisierung des Rentenalters soll es Personen ermöglichen, nach individuellem Bedarf aus dem Erwerbsleben auszutreten. Eine volle Rente erhält grund-sätzlich nur, wer keine wesentliche Erwerbstätigkeit ausübt. Wer länger erwerbstätig bleibt, hilft mit der noch nicht bezogenen Rente die Flexibilisierung zu finanzieren.

Die berufliche Vorsorge muss auch für Selbständigerwerbende obligatorisch werden, damit sie später nicht in die Armutsfalle tappen.

Keine weiteren Lohnprozente zur Finanzierung der AHV! Langfristig muss eine Entkoppelung von AHV und Erwerbsarbeit ins Auge gefasst werden. Die CSP kann eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nur akzeptieren, wenn die Besteuerung des Grundbedarfs nicht erhöht, dafür aber ein Luxussatz erhoben wird.

Mit der Abschaffung des Eigenmietwertes bei Wohneigentum wird ein wichtiger Beitrag gegen die Verschuldung der Bevölkerung geleistet. Dies wird die finanzielle Situation vieler Betagter verbessern.


 

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Die CSP will daher:
1.     Die öffentliche Hand muss intensiver und regelmässig über die verschiedenen Säulen der Altersvorsorge sowie die Ergänzungsleistungen informieren.
2.    Wohneigentum wird zur wichtigen Altersvorsorge, wenn bei den Steuern kein Eigenmietwert berechnet wird, aber auch keine Schuldzinsen der Immobilien abgezogen werden können.
3.     Durch ein Splitting der AHV soll jeder Ehepartner eine volle Rente erhalten.
4.     AHV-Beitragslücken sollen ohne Verjährung (heute 5 Jahre) geschlossen werden können.
5.   Damit möglichst viele Erwerbstätige eine 2.Säule aufbauen können, soll der Koordinationsabzug weiter gesenkt werden. So werden die Nachteile „moderner Arbeitsverhältnisse“ (Abruf, Temporär) nicht ins Pensionsalter verlagert.
6.   Für Selbständigerwerbende muss die 2.Säule obligatorisch werden.
7.   Modelle für eine stärkere Entkoppelung der AHV von der Erwerbsarbeit sind zu prüfen.
Die CSP kann einer Erhöhung der Mehrwertsteuer zustimmen, sofern kein Einheitssatz geschaffen und ein markant höherer Satz für Luxusgüter berechnet wird.
    
8.   Durch eine nationale Erbschaftssteuer mit einem grosszügigen Freibetrag für direkte Nachkommen soll die Altersvorsorge mitfinanziert werden. 
     
 






j.

 

 

 

 


  Energie ist ein zentraler Faktor für die Entwicklung jedes Landes. Die gesicherte Versor­gung mit einem Minimum gut genutzter Energie für alle ist wichtig für ein menschenwürdiges Leben. Dies gilt besonders auch für die Länder der Dritten Welt.
   Die heutige globale Energieverschwendung ist für eine in Wohlstand lebende Weltbevölkerung nicht aufrechtzuerhalten. Sie führt zu enormen Umweltbelastungen und zum Ver­schwinden natürlicher Ressourcen.
   Zukunftsgerichtete Energiepolitik in der Schweiz erfordert von jedem, seinen Energieverbrauch einzuschränken. Eigenverant­wortung ist auch in der Energiepolitik zentral.
   Abgase, besonders CO2-Emmissionen, verstärken den Treibhauseffekt und haben bereits eine substantielle globale Klimaveränderung eingeleitet. Die verbleibenden fossilen Quellen von Primärenergie können langfristig mit dem wachsenden Bedarf nicht Schritt halten.

   Fehlendes Bewusstsein für die Zusammenhänge macht neue, kreative Lösungen fast un­möglich. Die Abhängigkeit von nicht erneuer­barer Energie birgt grosse wirtschaft­liche und politische Risiken (auch für die land­wirt­schaftliche Produktion). Diese Erkenntnis muss im politischen Handeln sichtbar werden.

   Erneuerbare Energien sind mit gezielten Mitteln wettbewerbsfähig zu machen. Wir brauchen einen »Energiemix« aus verschiedenen, ökologisch als gut zu bewertenden Quellen. Das Energiesystem muss zuerst da geändert werden, wo der grösste ökonomische und ökologische Nutzen erzielt werden kann.

 

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Die CSP will daher:
1.     Die Entwicklungszusammenarbeit muss auf eine neue Basis gestellt werden. Projekte, die eine Entwicklung auf der Basis von erneuer­ba­rer Energie einleiten, sollen bevorzugt werden.
2.     In die Exportrisikogarantie des Bundes soll eine Nachhaltigkeitsklausel aufgenommen werden.
3.     Die Forschung zur innovativen Energiege­win­nung und Effizienzsteigerung (u. a. Klein-Was­serkraftwerke, Abwasserrückgewinnung, Nutzung von trockener Biomasse und Altholz; Sanierungspflicht) und die Kommerzialisierung der Ergebnisse müssen vorangetrieben wer­den.
4.     Solange das Problem der Endlagerung nicht gelöst ist, dürfen keine neuen Atomkraftwerke gebaut werden.
5.     Die Kantone müssen bei Neubauten Minergie-Standards verlangen. Die »graue Energie« muss in die Berechnungen einbezogen werden.
6.     Bund und Kantone sollen für umwelt- und energie­schonende Umbauten und Renovationen Fördermittel bereitstellen.
7.     Moderne Steuersysteme (Hauszentralen) sollen auch eine individuelle Nutzung der ange­schlossenen Geräte ermöglichen, mit dem Ziel Energie zu sparen. Bei den Apparaten soll die Standby-Schaltung ausgeschaltet werden können.
8.     Bei den Gütertransporten (Import und Export) muss für die Güter eine Öko-Bilanz erstellt werden. Diese muss für die Konsumenten transparent gemacht werden.
     
 







i.

 

 

 

 
Energie ist ein zentraler Faktor für die Ent­wicklung jedes Landes. Die gesicherte Versorgung mit einem Minimum gut genutzter Energie für alle ist wichtig für ein menschenwürdiges Leben. Dies gilt besonders auch für die Länder der Dritten Welt.
Freiheit, Luxus und Individualisierung finden ihre Grenzen in der Würde der Mitmenschen und auch im Umgang mit den Lebensgrund­lagen. Die Übernutzung von Raum, Luft, Was­ser und Rohstoffen schafft künftigen Gene­rationen fast unlösbare Probleme. Die ökolo­gische Frage von heute wird zur sozialen Frage von morgen.
Um die Schwerpunkte Wohnen, Arbeiten, Einkaufen und Freizeit-Gestaltung entsteht immer mehr Verkehr. Diese steigende Mobilität ist die Folge einer falschen Siedlungsent­wick­lung. Eine wirksame Verkehrs- und Energiepolitik muss also bei der Raumplanung beginnen.
Die notwendigen Korrekturen werden für unsere Wohlstandsgesellschaft schmerzhaft sein. Sie bringen für den Einzelnen Einschränkungen: weniger Raumbedarf, weniger Fah­ren, weniger Tempo, weniger Energiever­brauch. Marktwirtschaftliche Anreize stellen auch Chancen dar. Sie lösen Innovationen aus, die zu Wettbewerbsvorteilen werden können.
Die Konzepte zur Siedlungsentwicklung müssen auf die Bedürfnisse der unterschiedlichen Regionen Rücksicht nehmen. Dabei ist eine übergeordnete Planung unabdingbar. Eine verantwortungsvolle Regionalpolitik wird so zu effizienterem Verkehr und zu höherer Lebensqualität führen.
Klimapolitik muss in der Schweiz vor allem beim Treibstoffverbrauch ansetzen.

 

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Die CSP will daher:
1.     Durch Raumplanung, marktwirtschaftliche Anreize und Sensibilisierungsmassnahmen muss möglichst viel umweltschädigender Verkehr vermieden werden. Die Verkehrs­probleme dürfen nicht durch den Bau von zusätzlichen Strassen und Parkplätzen gelöst werden. Die Zersiedlung muss gestoppt und die Siedlungsentwicklung nach innen gefördert werden.
2.     Die Verlagerung von der Strasse zur Schiene hat oberste Priorität. Die Zusammenarbeit der Kantone untereinander und mit dem grenznahen Ausland muss gestärkt werden. Eine erfolgreiche Koordination von Siedlungs- und Verkehrspolitik macht vor Grenzen nicht halt.
3.     Die Mischnutzung der Zonen (Wohnen, Arbei­ten, Einkaufen und Freizeit) muss gefördert werden, sofern es die Immissionen zulassen. Das fördert den Langsamverkehr, und die Wege werden kürzer.
4.     Publikumsintensive Einrichtungen wie Stadien oder Einkaufszentren dürfen nur in Gebieten mit guter ÖV-Erschliessung und als Bestandteil einer funktionierenden Siedlungsstruktur bewilligt werden.
5.   Die subsidiäre Verknüpfung verschiedener Ver­kehrsträger muss vorangetrieben werden, z. B. durch Veloparkplätze, sichere Fusswege, Park and Ride.
6.   Die Fahrpläne des öffentlichen Verkehrs müs­sen verdichtet und durch möglichst viele Direkt­verbindungen attraktiv gemacht werden. Wir brau­chen Anreize, damit sich die Benutzung des öffentlichen Verkehrs nicht auf die Spitzen­zeiten konzentriert.
7.   Durch integriertes und modernes Verkehrs­management müssen die Spitzenbelastungen im Strassenverkehr reduziert werden. Elektronik vor Beton!     
8.   Grünraum muss geschont werden, Umfah­rungsstrassen werden nur gebaut, um verkehrs­beruhigte Zentren zu schaffen und die Aufent­haltsqualität der Menschen zu verbessern.  
9.   Marktwirtschaftliche Mittel beeinflussen das Verkehrsverhalten. Sie müssen auf Bundes­ebene möglichst rasch eingeführt werden: CO2- Ab­gabe auch auf Treibstoff, Road Pricing und Parkraumgebühren mit differenzierten Gebüh­ren je nach Zeit und Ort.   
10.  Treibstoffverteuerung als Lenkungsmassnahme muss staatsquotenneutral erfolgen. Die Abgaben fliessen an die Bevölkerung zurück. So wird umweltbewusstes Verhalten belohnt. 
11.  Der Flugverkehr muss durch internationale Abkommen verteuert werden. In der Schweiz sind wirksame Fluglärmgebühren durchzusetzen.
     
 







h.

 

 

 

 
Die CSP geht bei ihren migrationspolitischen Forderungen von den grundsätzlichen Feststellungen aus, dass die Grenzen zwischen den Ländern keine natürlichen, sondern stets künstlich geschaffene Abgrenzungen darstellen, und dass der christliche Auftrag, dem die CSP in besonderem Masse verpflichtet ist, eine Aufteilung der Menschen eines Staates nach Hautfarbe, Nationalität, Religion usw. nicht zulässt.
Die Präsenz von Ausländern in der Schweiz ist längst zu einer Tradition geworden und der wirtschaftliche Wohlstand und die kulturelle Entfaltung in der Schweiz sind in grossem Masse durch sie geschaffen worden. Die CSP bejaht die Entwicklung einer multikulturellen Gesellschaft, ohne die kulturellen Wurzeln verleugnen oder verwischen zu wollen. Die Möglichkeit zur sprachlichen Verständigung hat für jede gute Integration fremdsprachiger Menschen (Eltern und Kinder) zentrale Bedeutung.
Die CSP respektiert aber auch, dass jeder Staat das Recht und die Möglichkeit haben muss, die Einwanderung nach rechtsstaatlichen Prinzipien zu ordnen und zu regeln, und dass das Aufnahmevermögen und die Aufnahmebereitschaft nicht unbegrenzt sind. Die Befindlichkeit und die Ängste der Bevölkerung sind ernst zu nehmen.
In diesem Spannungsfeld sieht die CSP gangbare Wege, die Einwanderungspolitik sinnvoll zu steuern und dabei sowohl die Bedürfnisse der Einwanderer nach Schutz und Arbeit abzudecken als auch den Ansprüchen der einheimischen Bevölkerung weitgehend zu entsprechen. Dazu gehören die Information und der gegenseitige Respekt. Die Schule als Ort der Verständigung muss sich dieser Aufgabe stellen.

 

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Die CSP will daher:
1.     Im Bereich des Asyls sind humane Bedingungen zu schaffen (rasche Verfahren, grosszügige Auslegung der Asylgründe, menschenwürdige Gestaltung des Aufenthaltes).
2.     Integration ist ein Geben und Nehmen. Zuwanderer können die Schweiz durch ihre Kultur bereichern. Sie müssen unsere politische Tradition und die Grundwerte unserer Gesellschaft kennen und respektieren lernen. Schweizer und Schweizerinnen sollen sich um Offenheit bemühen, Ausländerfeindlichkeit ist zu bekämpfen.
3.     Arbeitgeber müssen Sprachkurse für neu einwandernde Arbeitskräfte und ihre Familien anbieten; kleinere Betriebe müssen sich an den Kosten solcher Sprachkurse beteiligen. Die Verlängerung von Niederlassungsbewilligungen für Ausländer und ihre Angehörigen muss an den Nachweis echter Bestrebungen zum Erwerb der grundlegenden Kommunikationsfähigkeiten in der betreffenden Landessprache geknüpft sein.
4.     Der Status von Gewaltflüchtlingen ist in der Gesetzgebung so zu umschreiben, dass sowohl die Situation für den Fall einer gefahrlos möglichen Rückkehr als auch für den Fall des Verbleibens in der Schweiz geregelt wird.
5.   Die Hilfe vor Ort muss Priorität haben. Auf internationaler Ebene soll der Migrationsdruck bekämpft werden, d. h. die politischen, wirtschaftlichen und ökologischen Ursachen für eine Migration sollen angegangen werden. Dazu ist eine Kooperation der Schweiz mit anderen Staaten, mit internationalen Organisationen(OECD, WTO, IWF, Weltbank, OSZE UNHCR usw.) aber auch mit NGO’s unabdingbar
     
 



g.

 

 

 

 


 

Die tiefgreifenden Veränderungen im internationalen Umfeld, insbesondere im Europa der EU und in Osteuropa zwingen der Schweiz eine neue, ungewohnte Verhaltensweise auf, nämlich mit offenem Geist internationale Beziehungen zu pflegen und auszubauen. Die äusseren Veränderungen in Europa und weltweit geschehen ohne massgeblichen Einfluss der Schweiz. Sie lassen sich durch deren abwehrende Haltung weder aufhalten noch lenken. Die CSP ist bezüglich der Neuordnung der internationalen Beziehungen überzeugt, dass die Umstellung viel Zeit und mehr und ehrlichere Informationen braucht, und dass die Auseinandersetzung der Bevölkerung mit diesen Fragen wesentlich ist. Die Globalisierung verursacht enorme soziale, ökologische und wirtschaftliche Probleme, welche Korrekturen nötig machen. Unkontrollierte weltweite Finanzströme können blitzartig ganze Volkswirtschaften zerstören.

 

 

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Die CSP will daher:
1.     Die Aussenpolitik muss in der Schweiz wieder eine stärkere und aktivere Rolle übernehmen. Dabei sollen auch die Rolle und die Kompetenzen der Kantone für die Beziehungen mit dem benachbarten Ausland neu überdacht werden. Die Wahrung der sozialen und individuellen Menschenrechte nach innen und nach aussen muss oberste Maxime sein. Der Erhaltung der Lebensgrundlagen der Menschen muss die gleiche Priorität eingeräumt werden.
2.     Durch eine gute Informationspolitik sollen die Möglichkeiten einer aktiven Mitgestaltung der Schweiz in der internationalen Politik aufgezeigt werden.
3.     Der Beitritt zur EU muss ein aussenpolitisches Ziel bleiben. Die Schweiz soll ihre Möglichkeiten ausschöpfen, um die europäische Integration nach demokratischen, föderalistischen und sozialen Grundsätzen zu verwirklichen.
4.     Vorerst sind jeweils die Resultate bilateraler Verhandlungen mit der EU innenpolitisch umzusetzen und durch flankierende Massnahmen zu ergänzen.
5.     Der Bundesrat muss sich bei zukünftigen Ministertreffen der WTO-Mitgliedsländer für Mindestnormen beim Arbeitnehmerschutz (Sozialklauseln), für gerechtere Austauschbedingungen mit den Entwicklungsländern und für den besseren Schutz der Umwelt (Umweltklauseln) einsetzen. Dazu sollen die Bemühungen zur Schaffung einer WTO-Ethikkommission gefördert werden.
6.     Die CSP unterstützt die Bemühungen der OSZE. Die Anstrengungen in der Entwicklungszusammenarbeit dürfen auch in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten nicht reduziert werden. Dabei sollen vor allem der Demokratisierungsprozess unterstützt und die wirtschaftliche Öffnung ermöglicht werden. Es soll vermehrt mit Nicht-Regierungs-Organi-sationen (NGO) zusammengearbeitet werden.
7.     Der Handel mit Kriegsmaterial muss weltweit erschwert werden. Kriegshetzer, Aggressoren und Verbrecher gegen die Menschlichkeit müssen sich vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag verantworten. Die Schweiz soll Mittel zur Umsetzung des Minenverbots und zur Entminung ehemaliger Kriegs- und Krisengebiete zur Verfügung stellen und sich auch aktiv an Entminungsaktionen beteiligen.
     
 







f.

 

 

 

 
Die CSP setzt sich für eine Entwicklung ein, welche die Lebensgrundlagen sowohl bei uns als auch in anderen Kontinenten bewahrt und späteren Generationen keine Altlasten in Form übernutzter Ressourcen und zerstörter Landschaften hinterlässt.
Eine nachhaltige Entwicklung kann durchaus ökologische, soziale und wirtschaftliche Anliegen unter einen Hut bringen und weltweit Arbeitsplätze sichern und schaffen.
Nachhaltigkeit heisst nicht bloss teure Symptombekämpfung (Schadensbekämpfung) sondern Ursachenpolitik. Eine nachhaltige Entwicklung ist nur möglich, wenn der Mensch der Natur mit Ehrfurcht begegnet. Dies fängt bei der Erziehung und bei einem bescheideneren Lebensstil an, der auf Lebensqualität statt auf Wegwerfkonsum und schrankenlose Mobilität ausgerichtet ist.
Nachhaltigkeit kann nur durch vernetztes Handeln auf allen politischen Ebenen eingeleitet werden: Von Ökoklauseln im Welthandel bei der WTO und zusätzliche Bestimmungen bei der EU über eine ökologische Finanzreform des Bundes, eine verkehrsvermeidende Raumplanung der Kantone bis zu alternativen Versorgungs- und Entsorgungsstrukturen in den Gemeinden. Marktwirtschaftliche Instrumente haben Vorrang vor Geboten und Verboten.

 

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Die CSP will daher:
1.     Die Verteuerung von Energie und Treibstoff muss sowohl berechenbar als auch wirksam sein, d. h. rund 5% pro Jahr betragen. Die Schweiz muss sich für die Verteuerung internationaler Transporte (auch beim Flugverkehr) über Ökoklauseln der WTO einsetzen.
2.     Eine ökologische Finanzreform in der EU und beim Bund muss mit einer Entlastung der Besteuerung von Arbeit einhergehen. Staatsquotenneutrale Lenkungsabgaben sollen in erster Linie umweltfreundlichen Technologien und Verkehrsträgern zugute kommen.
3.     Vorgezogene Entsorgungsgebühren sollen die Wegwerfflut dämmen, Umweltabgaben den Gebrauch gefährlicher Substanzen.
4.     Die Raumplanung soll der Zersiedlung Einhalt gebieten und Verkehr vermeiden, indem Wohnen, Arbeiten, Freizeit und Einkauf vermehrt vermischt werden. Die CSP setzt sich für kleine Versorgungs- und Entsorgungsstrukturen ein. Schlüssel dazu ist die Verteuerung aller Gütertransporte und die Förderung einer multifunktionalen Landwirtschaft.
5.     Die weitere Siedlungsentwicklung ist auf den öffentlichen Verkehr auszurichten.
6.     Kleinräumig sollen im Personentransport alternative Mischformen mit Mischtarifen realisiert werden: Sammeltaxi, Rufbusse usw.
     
 



e.

 

 

 

  Die Unterscheidung zwischen gesund und krank ist schwieriger geworden. Gesundheit darf nicht beschränkt werden auf das Fehlen von Krankheiten oder auf die Funktionsfähigkeit des Menschen. Gesundheit lässt sich umschreiben als Motivation der Menschen zu aktiver Auseinandersetzung mit ihrer Umwelt und ihren Lebensbedingungen sowie als Fähigkeit, ihr Leben zu bewältigen und zum Beispiel trotz einer Behinderung arbeitsfähig und sozial integriert zu bleiben. Es gilt: »Dem Leben nicht Jahre geben, sondern den Jahren Leben geben« (WHO-Motto 1982).

  Gesundsein umschreibt einen Prozess und keinen Zustand! Fachleute schätzen, dass heute bis zu 50 Prozent aller Todesfälle auf ungesundes Verhalten oder schädlichen Lebensstil zurückzuführen sind, weitere 20 Prozent auf Umwelteinflüsse, 10 Prozent auf human-biologische Faktoren und blosse 20 Prozent auf ungenügende medizinische Versorgung. Mit dem Ausbau von Spitälern und anderen Einrichtungen allein werden die Schweizerinnen und Schweizer – und natürlich die Menschen der Industrieländer allgemein – also kaum mehr »gesunder«.

  Statt einer Krankheitssymptome bekämpfenden »Gesundheitspolitik« ist eine umfassende Politik der Gesundheit gefordert mit dem Ziel, eine gesunde Gesellschaft zu fördern. Dem Individual- und Kollektivverhalten sowie der physischen und sozialen Umwelt kommt dabei grosses Gewicht zu. Unsere heutige »Gesundheitspolitik« akzeptiert die soziokulturellen Gegebenheiten und baut darauf ein umfangreiches System der Behandlung und Krankeitspflege auf. Eine Politik der Gesundheit hinterfragt aber auch die gegebenen Rahmenbedingungen und berührt daher praktisch alle Bereiche unseres Lebens.

 

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Die CSP will daher:
1.     Es sind gesundheitsfördernde Lebenswelten zu schaffen, indem Gesundheitsrisiken reduziert und vielfältige Quellen für Gesundheit gefördert werden. Dies heisst konkret zum Beispiel: Die Gesundheitsaspekte müssen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung stärker berücksichtigt werden; die Präventivmedizin ist grosszügig zu fördern; die Drogenpolitik muss eindeutig auf Prävention ausgerichtet sein, entschlossene Repression der Drogenkriminalität und sorgfältig geplante Abgabeprogramme an schwer Suchtkranke sind zwar unumgänglich, bedeuten aber keine endgültigen Lösungen.
2.     Gesundheitsbezogene Gemeinschaftsaktivitäten sind vermehrt zu unterstützen und das lokale Selbsthilfe- sowie Gemeinschaftsdenken ist zu fördern. Gruppierungen wie gemeinnützige Institutionen oder informelle Zusammenschlüsse wie Selbsthilfe- und Freizeitgruppen sind grosszügig zu fördern, denn sie bilden einen wichtigen Teil der Prävention.
3.     Die Menschen aller Schichten sollen angesprochen und dazu befähigt werden, im Interesse der eigenen wie der Gesundheit ihrer Mitmenschen kompetent zu handeln. Dies soll erreicht werden durch Information, gesundheitsbezogene Bildung in allen Schulen, am Arbeitsplatz und in der Gemeinde.
4.     Die Gesundheitsdienste müssen neu orientiert werden. Die Mitwirkung des »Gesundheitswesens « in den obgenannten gesundheitsfördernden und präventiven Zielrichtungen muss dringende Ergänzung zur krankheitsbehandelnden (kurativen) Aufgabe sein. Die medizintechnische Wissenschaft (Gentechnologie, High-Tech im Spital) hat zweifellos ihren Wert, sie darf aber nicht überschätzt werden.
     
 







d.

 

 

 

 
Familien sind solidarische Gemeinschaften, die auf dem Zusammenleben voneinander abhängiger Generationen, Kindschaft oder elterlicher Gewalt, Unterstützungspflicht oder Verwandtschaft gründen. Sie sind der Ort, wo sich jedes für das andere verantwortlich fühlt und dessen Eigenständigkeit unterstützt und fördert. In der Familie wird das Durchhalten eingeübt  und gelernt, Konflikte auszutragen ohne auf Distanz zu gehen.Familien haben in ihrer Vielfalt für die Gesellschaft eine grundlegende Bedeutung. Sie sind Ort der Begegnung, des Lernens und Erfahrens, des Dialogs, der Weitergabe von Werten und Normen und der Solidarität unter den Generationen.
Die Gründung einer Familie hat in der Regel eine Lebensstandard-Einbusse zur Folge und wird oft zum Armutsrisiko. Auch nach der Einführung von Mindest- Kinderzulagen sind diese zu niedrig, um die zusätzlichen Familienkosten zu decken. Über die Hälfte der an wirtschaftlicher Armut leidenden Bevölkerung sind Mütter, Väter und Kinder; am schwersten betroffen ist die Elterngruppe zwischen 20 und 39 Jahren. Darum ist Familienpolitik immer auch Gesellschaftspolitik!

 

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Die CSP will daher:
1.     Jede Familienpolitik ist so zu gestalten, dass sie der Vielfalt der Familienformen in der heutigen Gesellschaft Rechnung trägt und keine der Formen diskriminiert. Wir Christlichsozialen unterstützen darum alle Bestrebungen, die diese Lebensgemeinschaften stützen und fördern.
2.     Mann und Frau müssen Beruf und Familie verbinden können, denn sie tragen die gemeinsame Verantwortung für die Erziehung der Kinder und die finanzielle Sicherheit der ganzen Familie. Dazu braucht es genügend Teilzeitstellen und flexible Arbeitszeiten.
3.     Die Rechte des Kindes, wie sie von UNICEF und »Pro Juventute« formuliert sind, werden von der CSP unterstützt.
4.     Schule und Ausbildungsstätten müssen die Bedürfnisse der Familien berücksichtigen. Die Lehrpläne aller Schulstufen müssen zwischen den Kantonen soweit koordiniert werden, dass sie der heutigen Mobilität der Familien nicht im Wege stehen. Familienergänzende Betreuungsmöglichkeiten wie Tagesschulen, Tageseltern, Kinderhorte und Nachbarschaftshilfe sind zu fördern. Die Gemeinden sollen flächendeckend erweiterte Blockzeiten mit Mittagstisch und ausserschulischen Betreuung zu erschwinglichen Preisen anzubieten.
5.     Die Ausbildung und Beschäftigung von behinderten, benachteiligten und am Rande der Gesellschaft lebenden Personen soll besonders gefördert werden. Dabei ist die Integration der Separation vorzuziehen.
6.     Auch nach der Einführung der Mindest-Kinderzulagen sind diese zu niedrig, um die zusätzlichen Familienkosten zu decken. Besonders die Harmonisierung der Stipendien und Studiendarlehen muss vorangetrieben werden.
7.     Das Recht auf Wohnung ist ein Grundrecht. Familien bedürfen eines besonderen Schutzes. Die Kostenmiete darf nicht durch die Marktmiete ersetzt werden. Gemeinden und Korporationen sollen Genossenschaften und Familien günstigen Boden für Familienwohnungen zur Verfügung stellen. Dabei muss die Umgebung kinder- und natur-freundlich sein.
8.     Alle Familien haben Anspruch auf eine angemessene Entschädigung und Erleichterung ihrer Familienarbeit. Diese ist u. a. durch Steuererleichterungen und Anrechnung bei den Sozialversicherungen zu gewährleisten.
9.     Das Erfahrungspotential der älteren Menschen soll besser genutzt werden.
10.    Die Gefahr der gesellschaftlichen Desintegration älterer Menschen ist durch kulturelle Angebote, Betreuungsangebote (z. B. Spitexdienste) und neue Wohnformen zu bekämpfen.
     
 



c.

 

 

 

  Die Christlichsozialen sehen eine ihrer Hauptaufgaben darin, den raschen technischen, sozialen, gesellschaftlichen und politischen Wandel der Gegenwart allen begreiflich zu machen und dem einzelnen Menschen den Zugang zum Neuen zu erleichtern. Nur wer versteht, vermag Einfluss zu nehmen, mitzugestalten und dem Neuen eine Richtung zu geben.
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Die CSP will daher:
1.     Die Aus- und Weiterbildungspolitik soll umfassend und durchlässig sein
2.     Weiterbildung ist als eine zeitgemässe und ganzheitliche Bildung zu verstehen, die zunehmend die gleichzeitige Förderung von geistigen, körperlichen, handwerklichen, gestalterischen und persönlichkeitsbezogenen Fähigkeiten anstrebt. Ganzheitliche Weiterbildung muss auf die Bedürfnisse der Partnerschaft, der Familie, der Wirtschaft und der Gesellschaft ausgerichtet sein.
3.     Weiterbildung und Fortbildung als »Éducation permanente« ist im Bildungssystem stark aufzuwerten. Da sorgfältige Weiterbildung ertragreicher ist als eine lange Grundausbildung, dürfen Grundausbildungen nicht mehr weiter verlängert werden.
4.     Die Angebote und Möglichkeiten der »Éducation permanente« müssen modern vermarktet und allen Bevölkerungsschichten bekannt gemacht werden.
5.     Die Weiterbildung soll allen zugänglich und für alle bezahlbar sein. Durch Weiterbildung sollen insbesondere auch Frauen und ältere Erwerbstätige im Wirtschaftsleben mithalten können.
6.     Es ist durch »Sozialzeitausgleich« besonders darauf zu achten, dass diejenigen, die zum Beispiel durch eine  Familienpause für eine bestimmte Zeit aus der Erwerbsarbeit ausgetreten sind, durch Weiterbildung besonders gefördert werden können. Wer Kinder erzogen hat, soll zum Beispiel entsprechend länger Stipendien beziehen können.
7.     Zukunftsweisend sind Modelle, in denen die Weiterbildung baukastenförmig aufgebaut und strukturiert wird. Damit soll eine gezielte Umschulung, Fortbildung und Weiterbildung ermöglicht werden. Die einzelnen Bausteine sollen einen Mindeststandard erfüllen. Die Durchlässigkeit zwischen den Angeboten verschiedener Kantone ist zu garantieren.
     
 



a.

 

 

 

  Wer heute eine Stelle hat, muss oft fast unmenschlich hart arbeiten, währenddem andere erwerbslos bleiben. Dabei sind die Löhne für unqualifizierte Arbeiten oft zu tief, um eine Familie zu ernähren (»working poor«). Laut Statistik geht die Erwerbslosigkeit zurück, doch die Zahl der „Ausgesteuerten“, die kein Anrecht auf Arbeitslosen-versicherung mehr haben, liegt im Dunkeln.

  Arbeit bedeutet Existenz, Sicherheit, Integration,  gesellschaftliche Anerkennung und persönliche Entfaltung. Deshalb gehört „Arbeit für alle“ zu den ersten und obersten Zielen von Staat und Gesellschaft. Gleich-bedeutend zur Erwerbsarbeit stehen die unbezahlte Arbeit, die Familienarbeit, das Wirken in vielfältigen sozialen Netzen, im kulturellen und gesellschaftlichen Bereich sowie die Umweltarbeit. Dazu kommen Tätigkeiten mit Menschen am Rande der Gesellschaft.

  Zur Bekämpfung der Erwerbslosigkeit, ist es notwendig, das Instrument der Arbeitszeitpolitik vermehrt einzusetzen und innovative Arbeitszeitmodelle einzuführen. Es ist sinnlos, wenn ein Teil der Bevölkerung – und damit ihre Familien – an zuviel Arbeit leidet, während ein anderer Teil keine Stelle findet.

  Auch das veränderte Rollenverständnis von Mann und Frau erfordert neue Arbeitszeitmodelle. Es braucht mehr Teilzeitstellen um Erwerbs-, Sozial- und Hausarbeit besser miteinander verbinden zu können. Auf diese Art könnten Zehntausende von zusätzlichen Stellen geschaffen werden.

  Die Schweiz brauch mutige soziale Innovationen und eine Wirtschaftspolitik, die neue, vielfältige und humane Arbeitsmöglichkeiten schafft, statt durch masslosen Wettbewerbsdruck Stress, Erwerbslosigkeit und Invalidität zu pruduzieren.

 

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Die CSP will daher:
1.     Bei der Berechnung der Anspruchsberechtigung in den Sozialversicherungen muss die unbezahlte, sozial wertvolle Arbeit mitberücksichtigt werden.
2.     Die Schweiz braucht eine aktive Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik mit vielfältigen Modellen: Teilzeitarbeit, Arbeitsteilung, flexible Pensionierung, Weiterbildungsurlaub und Stellentausch. Grundlohn- und Negativsteuer-Modelle sind zu erproben.
3.     Bei der Arbeitslosenversicherung müssen die Präventivmassnahmen und die Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess weiterhin im Vordergrund stehen.
4.     In den Bereichen Kultur, Erziehung, Umwelt, Freizeitgestaltung und Bildung sollen Möglichkeiten für die Schaffung neuer Angebote und Arbeitsplätze erarbeitet werden.
5.     Es muss alles daran gesetzt werden, dass die Jugendlichen in den Arbeitsmarkt integriert werden. Die Gemeinden müssen genügend Beschäftigungsprogramme für Ausgesteuerte zur Verfügung stellen.
6.     Für Teilzeitarbeitende müssen die gleichen Bedingungen geschaffen werden wie für Vollzeitarbeitende (Aufstiegmöglichkeiten, Sicherheit, Kündigungsschutz, Sozialversicherungen).
7.     Fähigkeiten, die bei der unbezahlten Arbeit im Bereich von Erziehung und Pflege erworben werden, müssen echte Anerkennung finden und als Qualifikationen berücksichtigt werden.
8.     Geeignete Strukturmassnahmen müssen die Schaffung von Arbeitsplätzen in peripheren Gebieten sichern.
     
 







b.

 

 

 

 
Die Sozialpolitik steht unter grossem Druck. Deregulierung und Liberalisierung stellen den Sozialstaat grundsätzlich in Frage, schaffen aber gleichzeitig jene Voraussetzungen, welche die Ausweitung sozialstaatlicher Einrichtungen notwendig machen.
Die moderne, so genannt klassenlose Gesellschaft hat neue unterprivilegierte Schichten entstehen lassen. Dazu gehören insbesondere Langzeitarbeitslose, ältere Arbeitssuchende, Ausgesteuerte und viele Jugendliche, die aufgrund mangelnder Berufserfahrung keine Stelle finden. Dazu gehören aber auch Eltern, die nach einer Familienpause den Einstieg ins Berufsleben kaum mehr schaffen. Ebenso gehören jene Menschen dazu, die von der Armutsforschung als Gruppen mit grossen wirtschaftlichen Schwierigkeiten bezeichnet werden: Vor allem alleinerziehende Väter und Mütter, junge Familien mit Kindern und die wachsende Zahl der Ausgesteuerten.
Wir nähern uns der »Zweidrittelsgesellschaft « (ein Drittel aller Einwohner sind Bedürftige), die Ausgrenzung und Armut mit sich bringt. Durch die wachsende Kluft zwischen den Ärmsten und allen übrigen werden die Voraussetzungen geschaffen für »mehr Staat« – anstelle von weniger Staat. Der Staat hat die Pflicht, für eine gerechte Verteilung zu sorgen.  Wer dazu beiträgt, dass die »Primärverteilung « für noch weniger Menschen existenzsichernd ist, müsste auch die Verantwortung dafür übernehmen, dass die »Sekundärverteilung « über den Staat gewährleistet bleibt.
Die CSP verfolgt darum eine Politik der sozialen und wirtschaftlichen Integration, um die Entwicklung zur Zweidrittelsgesellschaft zu verhindern. Die Sozialversicherungen und die Fürsorge dürfen nicht vermischt werden, jegliche Missbräuche müssen jedoch bekämpft werden.

 

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Die CSP will daher:
1.     Eine starke Sozialpartnerschaft muss als die beste Voraussetzung für den Arbeitsfrieden gefördert werden. Die Sozialpartner sollen über die Gesamtarbeitsverträge dafür sorgen, dass die erwirtschafteten Güter zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gerecht verteilt werden können und dass Modelle der Mitbestimmung auf Unternehmens- und Betriebsebene erarbeitet werden.
2.     Die Wirtschaft soll Rahmenbedingungen erhalten, die innovatives und zukunftverträgliches Unternehmerverhalten stützen. Klein- und Jungunternehmen sind besonders zu fördern. Dazu ist die Bereitstellung von genügend Risikokapital notwendig.
3.     Das Gleichstellungsgesetz muss besser in die Praxis umgesetzt werden, um die Benachteiligung von Frauen in der Erwerbsarbeit zu vermindern. Die CSP unterstützt Massnahmen zur Erleichterung des Wieder-einstieges und Programme zur Frauenförderung.
4.     Den Jugendlichen sollen Perspektiven vermittelt werden, die ihnen eine humane Arbeitswelt unter Wahrung der Umweltanliegen als Ziel eröffnen.
5.     Im Rahmen der nächsten AHV Revision muss ein flexibles Rentenalter eingeführt werden, das aber für die Arbeitnehmer finanzierbar ist. Dafür soll die Mehrwertsteuer erhöht werden.
6.     Die Betreuung der zunehmenden Zahl älterer Menschen ist eine der am raschesten wachsenden Zukunftsaufgaben. Männer und Frauen, Nachbarn und Familien müssen hier innovativ Verantwortung tragen – der Staat muss subsidiär wirken. Eine gut ausgebaute Spitex unterstützt die Eigenverantwortung.
     
 

 

 

 

 
Aktuelles

 

Willkommen auf der Homepage der CSP-Schweiz

 

 

 

Unsere aktuellen Themen:

 


 

Themenkreis Alter
Meinungen
 
Themenkreis Alter

  • Sozialversicherungen und Alter, Leistungswünsche und Finanzierungsfragen
  • altersgerechte Wohnformen
  • Pflege, Pflegebettenmangel
  • Integration der Generationen
  • Erbrecht
  • etc.

 

Die Babyboom-Generation kommt in die Jahre. Die Auseinandersetzung mit dem kommenden Altersboom darf nicht aufgeschoben werden. In  Abrbeitsgruppen und Vorstandsarbeit wird die CSP diesen themenkreis im zweiten Halbjahr 2008 aufarbeiten.

Wenn Sie mitarbeiten möchten, Fragen oder Anregungen haben, melden Sie sich bitte unter "Kontakte".

 

 

 

 


Meinungen

Nein zu willkürlichen Einbürgerungen

 

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Das Problem ist seit vielen Jahren bekannt: Im Jahre 2000 wurden bei der berühmten  Urnenabstimmung von Emmen ausschliesslich Gesuche von Personen italienischer Herkunft angenommen, während Einwohner-Innen jugoslawischer, ungarischer oder türkischer Herkunft keine Chance auf Einbürgerung erhielten.
Im Jahr 2003 sprach das Bundesgericht – als Antwort auf den Fall Emmen - ein Verbot von Urnenabstimmungen bei Einbür-gerungverfahren aus. Im gleichen Urteil verlangte das Gericht ein Rekursrecht gegen negative Einbürgerungs-entscheide.

Die vorliegende Initiative der SVP verlangt nun, dass die Gemeinden autonom bestimmen dürfen, welches Organ das Gemeindebürgerrecht erteilt. Konkret würden auch Einbürgerungen an der Urne wieder zugelassen werden. Gleichzeitig soll eine Beschwerdemöglichkeit bei negativen Entscheiden ausge-schlossen werden. 

Sowohl der Ständerat- als auch der Nationalrat lehnen diese Initiative klar ab, und zwar aus folgenden Gründen:

  1. In der Schweiz muss garantiert sein, dass niemand willkürlich und diskriminierend behandelt wird. Wer kein Recht auf rechtliches Gehör mehr hat, wer also einen negativen Entscheid nicht anfechten kann, wird automatisch der Willkür ausgesetzt. Dies ist aus rechtsstaatlicher und aus liberaler Sicht unhaltbar! Die Erteilung des Bürgerrechts ist nicht das Gleiche wie eine Einzonung. Die Frage, wo wir unsere politischen Rechte ausüben, ist nichts Nebensächliches. Deshalb dürfen wir gerade in der Frage der Einbürgerung der Willkür keinen Platz lassen.
  2. Die Initiative will eine Einbürgerung zu einem rein politischen Akt machen und das geltende Recht ausschalten. Je direkter eine Demokratie aber ist, umso mehr muss sie sich an rechtsstaatliche Prinzipien halten. Schliesslich hat sich unser Volk seine Verfassung selber gegeben. Alle Instanzen, die etwas zu sagen haben, müssen sich an die Verfassung halten.
  3. Die föderalistische Problematik: Die Einbürgerungsinitiative schlägt eine zentralistische Lösung vor, indem sie den Kantonen Kompetenzen wegnimmt (Bundesvogt!). Mit der Regelung des Einbürgerungsverfahrens auf Verfassungsstufe greift die Initiative in das Organisationsrecht der Kantone ein: Eine unstatthafte  Einmischung in Kantonskompetenzen.


Das Bundesgericht hat das Recht im Urteil von 2003 nicht geändert: Es wurde lediglich  unsere geltende Verfassung auf Entscheide angewandt, welche über Einzelpersonen im Einzelfall gefällt worden waren.  Es gibt kein Grundrecht auf Einbürgerung. Aber es gibt ein Grundrecht, nicht willkürlich behandelt und nicht diskriminiert zu werden. Deshalb: Nein zur Einbürgerungsinitiative.

Barbara Schmid-Federer
Nationalrätin CVP, Männedorf ZH

ra-nr-riklin-2525-grDer rote Pass ist ein Symbol, auf das wir alle stolz sind. Schweizerin oder Schweizer ist man durch Vererbung, selten durch Einbürgerung. Wer als Ausländer geboren ist und zudem noch einen fremd klingenden Namen hat, hat es schwer in unserem Land.


In anderen Ländern ist die Erteilung der Staatsbürgerschaft und die Beteiligung an den politischen Rechten und Pflichten viel einfacher geregelt und weniger emotional.


Die Einbürgerungen sollen in den Gemeinden vorgenommen werden. Dies entspricht unserem Staatsverständnis. Ich selber war 19 Jahre im Gemeinderat der Stadt Zürich. Wir haben viermal im Jahr Hunderte von Personen eingebürgert, nach einem rechtsstaatlichen Verfahren. Dies ist für eine Stadt von mehr als 350'000 Einwohnern verhältnismässig. Geprüft wurden die Gesuche durch die Bürgerrechtsabteilung und nachher durch eine Kommission des Gemeinderates, der Legislative. Nun soll in Zürich die Einbürgerung allenfalls an die Verwaltung und Exekutive delegiert werden. Eine Lösung, die effizienter ist und de facto kaum etwas ändern würde.
In der Schweiz haben wir rund 2760 Gemeinden. Nach der SVP sollen diese endgültig über das Schicksal der Einbürgerungswilligen entscheiden. Dies ist bereits eine eigenartige Auffassung. Denn der Neu-Schweizer aus Zürich oder Genf hat nach erfolgter Einbürgerung die selben Rechte - in jeder Gemeinde der Schweiz. Darauf sind wir stolz. Wenn also einzelne Gemeinden versuchen, die Schweiz vor Ausländern zu bewahren, ist dies eine Illusion. Dies ist der erste Trugschluss. Viel bedenklicher sind aber Volksinitiativen, die Verfassungsänderungen oder Gesetzesänderungen in einem Schnellschuss beantragen, aus Verärgerung über einen Entscheid des höchsten Gerichtes in Lausanne. Dies ist für ein Land, welches stolz auf seine

Institutionen und seinen Rechtsstaat ist, höchst bedenklich. Die SVP-Initiative ist ungerecht, unsinnig und populistisch. Sie muss klar abgelehnt werden.
Kathy Riklin
Nationalrätin CVP, Zürich


 

 

 

 

 

 

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